AGB Lufthansa Ambient Media
AGB Germanwings Ambient Media
AGB Condor Ambient Media
AGB Lufthansa Italia Ambient Media Preisliste Nr. 9, gültig ab 01.01.2010
1. Zuständigkeit/Vertragspartner
Die Miles & More International GmbH – nachfolgend MM genannt – ist exklusiv für die Vermarktung der Ambient Medien der Deutschen Lufthansa AG – nachfolgend Lufthansa genannt – zuständig. Der Vertrag über die Ausführungen des vom Auftraggeber erteilten Werbeauftrages wird im Namen und auf Rechnung der MM abgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von MM sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von MM zustande. Mündliche, fernmündliche und elektronische Aufträge gelten wie von MM schriftlich bestätigt als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich widerspricht. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn MM hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn MM in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen einen Auftrag vorbehaltlos annimmt.
3. Aufträge von Agenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende [Name, vollständige Anschrift] angenommen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten von MM, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf das Auftragsnetto, d. h. auf die Nettorechnungssumme ohne MwSt., nach Abzug von Rabatten [gilt nicht für Portokosten]. Bei Veränderung eines Auftragswertes und/oder eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet.
4. Zeitraum der Abwicklung
Abwicklungszeitraum ist die zwischen MM und dem Auftraggeber vertraglich vereinbarte Laufzeit.
5. Rücktritt
Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2 dieser AGB wird der Werbeauftrag angenommen. In begründeten Einzelfällen kann MM dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Der Rücktrittsantrag ist in jedem Fall schriftlich an MM zu richten und muss bis zum Druckunterlagenschluss oder neun Wochen vor Sendebeginn bei MM vorliegen. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn MM ihm ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
6. Zurückweisung von Werbeaufträgen
MM behält sich vor, Werbeaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge – sowie einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen [Rücktritt], die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den [z. B. unter www.lufthansa.de veröffentlichten] Grundsätzen von MM oder Lufthansa widersprechen oder deren Veröffentlichung für MM oder Lufthansa unzumutbar ist, insbesondere im Fall einer möglichen Rufschädigung. MM behält sich darüber hinaus vor, einzelne Lufthansa Ambient Medien nach pflichtgemäßem Ermessen aus dem Angebot zu nehmen und auch im Falle von rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen zurückzutreten, sofern eine Entscheidung des Lufthansa Produktmanagements oder Marketings dies erfordert. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall entfällt die Zahlungsverpflichtung für die jeweilige Leistung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die gebuchte Werbeleistung trotz des zunächst erklärten Rücktritts erbracht, bleibt es auch bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisionsansprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat er ebenfalls zu tragen.
7. Grundpreis im Inflight Entertainment
Der Grundpreis ist im Inflight Entertainment die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbefernsehsendung. Er enthält keine Produktions- oder sonstigen Kosten. Diese werden, sobald sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Preise laut Preisliste basieren auf der angegebenen Sekundenlänge. Weicht die tatsächliche Sendungslänge von der vereinbarten Sendungslänge ab, gilt die tatsächliche Sendungslänge als Abrechnungsgrundlage, wobei sowohl MM als auch Lufthansa der geänderten Sekundenlänge zustimmen müssen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. Mehrwertsteuer.
8. Platzierung/Reklamation
MM und Lufthansa behalten sich ausdrücklich das Recht kurzfristiger Umstellungen [z.B. zeitliche Verschiebung oder Änderung der Platzierung] vor. Nach Möglichkeit wird der Auftraggeber vorab informiert. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Probeabzüge und Mitschnitte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, der vor dem Buchungszeitraum geäußert wurde, geliefert. Sämtliche Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Die gebuchten Werbespots werden von Lufthansa und MM innerhalb der vereinbarten Preisgruppe platziert, vorbehaltlich Änderungen gemäß Nr. 9 dieser AGB. Die Preisgruppen ergeben sich aus der MM gültigen Programmstruktur, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig ist. MM übernimmt keine Gewähr dafür, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeinseln keine weiteren Werbeinseln angeboten und ausgestrahlt werden. Kann die termingerechte Ausstrahlung des Werbespots aufgrund von technischen Störungen, wegen höherer Gewalt oder sonstiger von Lufthansa nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Ausstrahlung des Werbespots
nach oben Preise gültig ab 01.09.2009
1. Zuständigkeit /Vertragspartner
Die Germanwings GmbH ist für die Vermarktung der Sonderwerbeformen derGermanwings GmbH – nachfolgend Germanwings genannt – zuständig. Der Ver-trag über die Ausführungen des vom Auftraggeber erteilten Werbeauftrages wird im Namen und auf Rechnung der Germanwings abgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Germanwings sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Germanwings zustande. Mündliche, fernmündliche und elektronische Aufträge gelten wie von Germanwings schriftlich bestätigt als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich widerspricht. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Aufträge von Agenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende (Name, vollständige Anschrift) angenommen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf das Auftragsnetto, d. h. auf die Nettorechnungssumme ohne MwSt., nach Abzug von Rabatten. Bei Veränderung eines Auftragswertes und/oder eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet.
4. Zeitraum der Abwicklung
Aufträge werden innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.
5. Rücktritt
Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2 dieser AGB wird der Werbeauftrag angenommen. In begründeten Einzelfällen kann Germanwings dem Auftraggeber nach eigenem 55Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Der Rücktrittsantrag ist in jedem Fall schriftlich an Germanwings zu richten und muss rechtzeitig (d. h. in der Regel vor Druckunterlagenschluss) bei Germanwings schriftlich vorliegen. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn Germanwings ihm ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
6. Zurückweisung von Werbeaufträgen /Samplingaktionen
Germanwings behält sich vor, Werbeaufträge /Samplingaktionen – auch rechts verbindlich bestätigte Aufträge – sowie einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den Grundsätzen von Germanwings widersprechen oder deren Veröffentlichung für Germanwings unzumutbar ist. Germanwings behält sich darüber hinaus vor, einzelne Sonderwerbeformen nach pfichtgemäßem Ermessen aus dem Angebot zu nehmen und auch im Falle von rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen zurückzutreten, sofern eine Entscheidung des Germanwings Produktmanagements dies erfordert. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall entfällt die Zahlungsverpfichtung für die jeweilige Leistung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die gebuchte Werbeleistung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung erbracht, bleibt es auch bei der ursprünglichen Zahlungsverpfichtung des Auftraggebers.
7. Preisänderungen
Änderungen in der Preisliste sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge /Samplingaktionen sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Germanwings mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden.
8. Zahlungsbedingungen
Die in Auftrag gegebenen Werbeaufträge /Samplingaktionen werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstellt. Sie sind spätestens 10 Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält BEDINGUNGEN FÜRDIE BUCHUNG VON WERBEMEDIEN56sich Germanwings vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich auf die von Germanwings auf der Rechnung genannten Konten. Bankspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug ist Germanwings berechtigt, die Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Der Auftraggeber haftet für den entstandenen Verzugsschaden. Dazu gehören, wenn nicht ein anderer Verzugsschaden nachgewiesen wird, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ein Zahlungsverzug berechtigt Germanwings zum Rücktritt vom Vertrag. Ein daraus entstandener Schaden ist vom Auftraggeber zu ersetzen.
9. Druckunterlagen
Der Werbetext muss spätestens 5 Werktage vor Druckunterlagenschluss Germanwings zur Freigabe vorliegen. Für die rechtzeitige Lieferung des Werbetextes und einwandfreier Druckunterlagen an die von der Germanwings zu benennende Stelle ist der Auftraggeber verantwortlich.
10. Auflagenhöhe, Restbestände, Page Impressions
Die Mengen der Werbeträger (Bordkarten, Servietten, Samplings) können aufgrund von Passagierschwankungen variieren und zeitlich nicht eingegrenzt werden; Überhänge werden verteilt. Die im Katalog angegebenen Page Impressions sind Richtwerte und Durchschnittswerte, die sich aus dem gesamten Kalenderjahr ergeben. Im Falle einer Unterlieferung versucht Germanwings nach Möglichkeit, die fehlenden Page Impressions nach Ablauf der Schaltung des Werbemittels nachzuliefern. Überlieferungen sind für den Auftraggeber kostenfrei.
11. Produktrechtliche, medienrechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
Im Verhältnis zu Germanwings trägt der Auftraggeber allein die produktrechtliche, medienrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbebotschaft /das Samplingprodukt. Der Auftraggeber stellt Germanwings von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber haftet gegenüber Germanwings für den aus einer etwaigen Inanspruchnahme entstandenen Schaden und stelltGermanwings von der Inanspruchnahme durch Dritte insofern frei.
12. Redaktionelle Hoheit
Germanwings behält die redaktionelle Hoheit. Die Werbepartner können Text- und Bildvorschläge liefern. Die Hoheit über die endgültige Platzierung, Textgestaltung und das Layout liegt bei Germanwings. Des Weiteren kann sich der Werbepartner nicht auf die Darstellung und Platzierung der im Mediakatalog dargestellten Abbildungen berufen, da diese lediglich als Beispiel dienen.
13. Haftung
Die Haftung von Germanwings (einschließlich der jeweiligen Erfüllungsgehilfen) ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspfichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fälle des Verzugs, der Nicht- oder Schlechterfüllung.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenvereinbarungen und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile unberührt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufeuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Germanwings. Soweit Ansprüche der Germanwings nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufeuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufeuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich desGesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Germanwings vereinbart.
nach oben Preisliste Nr. 08 gültig ab 01.01.2010
Sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten bei Auf-trägen über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen und sonstigen Werbeformen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
1. Zuständigkeit/Vertragspartner
Die Miles & More International GmbH – nachfolgend MM genannt – ist exklusiv für die Vermarktung der Ambient Medien der Condor Flugdienst GmbH – nachfolgend CONDOR genannt – zuständig. Der Vertrag über die Ausführungen des vom Auftraggeber erteilten Werbeauftrages wird im Namen und auf Rechnung der MM abgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Angebote von MM sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von MM zustande. Mündliche, fernmündliche und elektronische Aufträge gelten wie von MM schriftlich bestätigt als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich widerspricht. Für sämtliche Sendeaufträge gelten ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn MM hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn MM in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen einen Auftrag vorbehaltlos annimmt.
3. Aufträge von Agenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende (Name, vollständige Anschrift) angenommen. Werbe-agen-turen oder Werbemittler erhalten, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf das Auftragsnetto, d.h. auf die Nettorechnungssumme ohne MwSt., nach Abzug von Rabatten. Bei Veränderung eines Auftragswertes und/oder eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet.
4. Zeitraum der Abwicklung
Abwicklungszeitraum ist die zwischen MM und dem Auftraggeber vertraglich vereinbarte Laufzeit.
5. Rücktritt
Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2 dieser AGB wird der Werbeauftrag angenom-men. In begründeten Einzelfällen kann MM dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Die Rücktrittserklärung ist in jedem Fall schriftlich an MM zu richten und muss rechtzeitig (für Werbespots 8 Wochen vor der ersten Ausstrahlung und für andere Werbeleistungen in der Regel vor Druck-unterlagenschluss) bei MM schriftlich vorliegen. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn MM ihm ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
6. Zurückweisung von Werbeaufträgen
MM behält sich vor, Aufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge – sowie einzelne Werbeaufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den Grundsätzen von MM oder CONDOR widersprechen oder deren Veröffentlichung für MM oder CONDOR unzumutbar ist, insbesondere im Fall einer möglichen Rufschädigung. Die Ablehnung einer Sendung wird dem Auftraggeber unver-züglich mitgeteilt. In diesem Fall entfällt die Zahlungsverpflichtung. Die Geltend-machung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die gebuchte Werbeleistung trotz des zunächst erklärten Rücktritts erbracht, bleibt es auch bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisionsansprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für vom Auf-traggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ur-sprüng-lich vereinbarter Ausführungen hat er ebenfalls zu tragen.
7. Grundpreis für das Inflight Entertainment
Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Er ent-hält keine Produktions- oder sonstigen Kosten. Diese werden, sobald sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Preise laut Preisliste basieren auf der angegebenen Sekundenlänge. Weicht die tatsächliche Sendungslänge von der vereinbarten Sendungslänge ab, gilt die tatsächliche Sendungslänge als Abrechnungsgrundlage, wobei sowohl MM als auch CONDOR der geänderten Sekundenlänge zustimmen müssen. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. Mehrwertsteuer.
8. Platzierung/Reklamation
MM und CONDOR behalten sich ausdrücklich das Recht kurzfristiger Umstel-lungen vor (z. B. zeitliche Verschiebung oder Änderung der Platzierung). Nach Möglichkeit wird der Auftraggeber vorab informiert. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Probeabzüge und Mitschnitte werden in der Regel nur auf ausdrücklichen Wunsch, der vor dem Buchungszeitraum geäußert wurde, geliefert. Sämtliche Rekla-mationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Die gebuchten Werbespots werden von CONDOR und MM innerhalb der vereinbarten Preisgruppe platziert, vorbehaltlich Änderungen gemäß Nr. 8 dieser AGB. Die Preisgruppen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch MM gültigen Programmstruktur. Kann die termin-gerechte Ausstrahlung des Werbespots aufgrund von technischen Störungen, wegen höherer Gewalt oder sonstigen von CONDOR nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Ausstrahlung des Werbespots kurzfristig auf einen angemessenen Ersatzsendeplatz verlegt. Bei erheblichen Verschiebungen wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber von MM in Kenntnis gesetzt.
9. Preisänderungen
Änderungen in der Preisliste sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von MM mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung gegenüber MM schriftlich ausgeübt werden.
10. Zahlungsbedingungen
Die in Auftrag gegebenen Werbeaufträge werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstellt. Sie sind spätestens fünf Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich MM vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich auf die von MM auf der Rechnung genannten Konten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug ist MM berechtigt, die Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftrag-gebers entsteht. Der Auftraggeber haftet für den entstandenen Verzugsschaden. Dazu gehören, wenn nicht ein anderer Verzugsschaden nachgewiesen wird, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über den jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB). MM behält sich ausdrücklich die Geltendmachung eines weiter-gehenden Verzugsschadens vor. Ein Zahlungsverzug berechtigt MM nach den gesetzlichen Bestim-mungen zum Rücktritt vom Vertrag. Ein daraus entstandener Schaden ist ebenfalls vom Auftraggeber zu ersetzen.
11. Druckunterlagen/Sendematerial
Die Werbemittel müssen spätestens drei Werktage vor Druckunterlagenschluss MM zur Freigabe vorliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MM unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann. Für die rechtzeitige Lieferung sowie einwandfreie Druckunterlagenlieferung an die von der MM zu benennende Stelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Sendekopien müssen der von CONDOR voraus-gesetzten Qualität entsprechen. Für andere Formate, z. B. NTSC oder nicht genügende Sendequalität, berechnet MM die Transferkosten in das ent-sprechende Format und die benötigte Qualität. Für jedes Motiv wird separates Sendematerial in der erforderlichen Anzahl benötigt. Für die Werbeinseln während des Video Magazins und für den Werbeplatz vor dem Hauptspielfilm müssen die Sendekopien acht Wochen vor Ausstrahlung in einfacher Ausferti-gung auf zwei DigiBeta Kassetten vorliegen und an folgende Adresse gesendet werden: Miles & More International GmbH, Ambient Media, Dornhofstr. 100, 63263 Neu-Isenburg. Für die Wahrung der genannten Fristen ist der Eingang des Sendematerials bei MM entscheidend.
Das Sendematerial wird im Namen von MM bei dem jeweiligen Dienstleister verwahrt und dem Auftraggeber nur auf Anforderung wieder zugesandt. Sollte ein Motiv für eine Werbesendung mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist MM berechtigt, hierfür überlassene Sendeunterlagen und das Sendematerial entschädigungslos zu vernichten. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Übersendung der Sende-kopien die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben, insbesondere den Produzenten, Verlag, Komponisten, Titel und Länge der Werbe-musik, mitzuteilen. Der Auftraggeber sichert zu, das die GEMA-Abrechnung durch ihn erfolgt bzw. erfolgen wird.
12. Auflagenhöre/Restbestände
Die Mengen bestimmter Werbeträger können aufgrund von Abweichungen von Passagiermengen variieren und nicht zeitlich eingegrenzt werden. Auflagen-überhänge werden verteilt. Die Auflage der Informationsbroschüren, Flyer und/oder Postkarten sind nur Richtwerte; sollte die Auflage bzw. Teilauflage im Werbezeitraum nicht verteilt werden, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung.
13. Medien-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
Im Verhältnis zu MM und CONDOR trägt der Auftraggeber allein die medien-rechtliche-, wettbewerbsrechtliche- und sonstige inhaltliche Verantwortung für die Werbebotschaft. Der Auftraggeber stellt MM und CONDOR von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von medien-, wettbewerbs- und urheber-rechtlichen Ansprüchen. Der Auftraggeber haftet gegenüber MM und CONDOR für den aus einer etwaigen Inanspruchnahme entstandenen Schaden und stellt MM und CONDOR von der Inanspruchnahme durch Dritte insofern frei.
14. Haftung
Die Haftung von MM und CONDOR (einschließlich der jeweiligen Erfüllungs-gehilfen) ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weiter gehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fälle des Verzugs, der Nicht – oder Schlechterfüllung.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenvereinbarungen und Änderungen dieser Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile unberührt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der MM.
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